Für wen wir arbeiten
Ein Netzbetreiber beauftragt aus anderen Gründen als ein Bauhof. Diese Seiten sagen je Auftraggebergruppe, was zählt – und was wir dafür nachweisen können.
Warum es diese Seiten neben den Leistungsseiten gibt
Technisch läuft jeder Einsatz gleich ab. Der Luftstrom trägt den Boden ab, ein Werkzeug fasst die Leitung nicht an. Der Grund für die Bestellung unterscheidet sich von Gruppe zu Gruppe. Deshalb sind die neun Saugbaggerleistungen hier ein zweites Mal geordnet, nach dem, wofür der Besteller geradesteht.
Ein Netzbetreiber haftet für sein Netz; für ihn entscheidet, ob der geöffnete Abschnitt unbeschädigt bleibt und ob sich das hinterher belegen lässt. Ein Bauhof steht in einer anderen Kette, in der die Vergabeform und die verkehrsrechtliche Anordnung vor der Bodenart kommen. Ein Tiefbauunternehmen prüft zuerst, wen es sich auf die eigene Baustelle holt. Wer einen Saugbagger bei einem Betrieb bucht, der selbst Tiefbau anbietet, gibt einem möglichen Mitbewerber Einblick in Massen, Bauzeit und Auftraggeber.
Die Frage „Was kostet das?“ stellen alle drei, nur steht sie bei keinem an erster Stelle. Gleich bleibt unsere Rolle. Wir sind reiner Dienstleister und führen ausschließlich Saugbaggerarbeiten aus. Das Bedienpersonal gehört zur Leistung, und die Leistungsgrenze ist für jede Auftraggebergruppe dieselbe.
Wir legen frei, räumen leer und saugen ab. Wiederverfüllung, Verdichtung und Oberflächenschluss bleiben bei Ihren Gewerken. Grundlage sind die Bestandsunterlagen des Netzbetreibers und die Absteckung vor Ort; ist die Trasse unklar, gehört ein Ortungsdienstleister davor. Gebundene Decken öffnet ein Fräs- oder Sägeunternehmen vor unserem Anrücken. Verkehrsrechtliche Anordnung und Absperrung stellt der Auftraggeber, ebenso Deklaration und Verbleib des Sauggutes.
Drei Auftraggebergruppen im Detail
Jede Seite behandelt das, was in Anfragen aus dieser Gruppe tatsächlich zu klären ist.
Tiefbau und Leitungsbau
Saugbaggerarbeiten sind unser einziges Gewerk. Was Sie uns über Massen, Bauzeit und Auftraggeber sagen, bleibt damit bei einem Dienstleister. Dort steht, wo unser Abschnitt beginnt, wo er endet und wie das Aufmaß dazu aussieht.
Zur SeiteNetzbetreiber und Stadtwerke
Im Bestandsnetz zählt der Zustand des Abschnitts nach dem Freilegen. Die Seite nennt den Maßstab dafür: die 30-Zentimeter-Grenze für maschinellen Aushub aus der DGUV Information 203-017 und die Vorgaben des Betreibers, die strenger sein können. Sie sagt außerdem, was wir auf Wunsch dokumentieren.
Zur SeiteKommunen und Bauhöfe
Straßenbäume, Sandfänge, Spielplätze, Leitungstrassen im öffentlichen Raum. Die Bodenart ist hier selten die Hürde. Sie liegt in der Vorbereitung: Vergabeform, verkehrsrechtliche Anordnung, Absperrung, Baumschutzsatzung. Das arbeitet die Seite ab, samt der Frage, welche Nachweise wir führen können.
Zur SeiteDrei Gruppen ohne eigene Seite
Diese drei fragen regelmäßig an; ihre Aufgabe lässt sich jeweils über eine einzelne Leistung beschreiben.
Garten- und Landschaftsbau, Baumpflege
Typischer Auftrag: Boden im Wurzelbereich abtragen, Wurzeln vor einer Leitungsverlegung freilegen, den Wurzelraum für eine Sanierung öffnen. DIN 18920 und die R SBB (FGSV 2023, Nachfolgerin der RAS-LP 4) sehen dort Absaugen oder Handarbeit vor. Der Saugbagger ersetzt hier die Handschachtung, nicht den Bagger. Welche Wurzeln erhalten bleiben und wie der freigelegte Bereich zu schützen ist, beurteilt ein qualifizierter Baumpflegebetrieb; wir führen den Aushub aus. Wie der wurzelschonende Aushub abläuft.
Industrie- und Hafenbetriebe
Gruben, Rinnen, Sammelbehälter und Sandfänge werden leergeräumt, ohne dass ein Fahrzeug auf die Fläche fährt oder jemand in den umschlossenen Raum einsteigt. Auf Hafen- und Industrieflächen trifft zusammen, was für das Verfahren spricht: Auffüllungen unbekannter Zusammensetzung, dichte Medienbelegung und Flächen, die im laufenden Betrieb nicht gesperrt werden können. Schächte, Sandfänge und Gruben leerräumen nennt auch die Grenze zum Saugwagen bei flüssigem Inhalt.
Hausverwaltungen und Bauträger
Angefragt wird, eine Kellerwand für die Abdichtung freizulegen, Kies vom Flachdach zu holen oder Material aus einem Innenhof ohne Zufahrt zu räumen. Meist fehlt dem Bagger der Platz, und Erschütterungen an der Bestandswand will niemand verantworten. Abdichtung, Verfüllung und Oberfläche bleiben bei Ihren Gewerken. Fundament und Kellerwand freilegen nennt die Voraussetzungen, Schüttgut absaugen die Materialien, die durch den Schlauch gehen.
Was ist bei Ihnen zu tun?
Beschreiben Sie die Aufgabe. Wir sagen Ihnen, ob der Saugbagger dafür das richtige Gerät ist.
Fragen zu Vergabe, Rahmenvereinbarung und Abrechnung
Schließen Sie Rahmenvereinbarungen ab?
Über Preise, Leistungsbeschreibung und Abrechnungsmodus gern. Das erspart beiden Seiten bei jedem Abruf dieselbe Klärung. Der Termin selbst wird je Abruf vereinbart; wann einer möglich ist, entscheidet die Auslastung.
Was ändert sich bei wiederkehrenden Aufträgen?
Vor allem der Vorlauf. Zufahrt, Aufstellfläche, Traglast, übliche Bodenart und der Verbleib des Sauggutes sind nach dem ersten Einsatz geklärt; die Anfrage schrumpft auf Ort, Termin und Umfang. An- und Abfahrt sowie das Rüsten fallen je Einsatztag an, nicht je Arbeitsstelle. Liegen mehrere Stellen auf einem Tag, verteilen sich diese Posten auf alle. Woraus sich der Preis zusammensetzt.
Sind Sie ausschreibungsfähig?
Wir bieten auf Leistungsverzeichnisse an und rechnen prüfbar ab. Rechtsform, Registereintrag, Geschäftsführer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stehen auf der Seite über das Unternehmen. Welche Eignungsnachweise darüber hinaus zu führen sind, regelt die Vergabestelle in den Unterlagen; Präqualifikation, Zertifikate und Gütezeichen werden dort unterschiedlich gefordert. Nennen Sie uns vor der Aufnahme in ein Verfahren die geforderten Nachweise, dann klären wir das im Einzelfall.
Rechnen Sie nach Zeit oder nach Aufmaß ab?
In der Regel nach Zeit, weil die Bodenart über die Dauer entscheidet: Derselbe Suchpunkt braucht in Geestsand und in verdichtetem Geschiebemergel unterschiedlich lange, und die Vorlockerung mit Druckluft kostet Einsatzzeit. Positionen nach Aufmaß (je Suchschachtung, je laufendem Meter geöffneter Trasse) sind möglich, wenn Zieltiefe, lichte Maße, Oberfläche und Homogenbereich im Leistungsverzeichnis stehen. Fehlt das, unterstellt jeder Bieter etwas anderes. Welche Angaben eine Position belastbar machen, steht unter Suchschachtung und Suchschlitze.
Arbeiten Sie auch für Auftraggeber außerhalb dieser Gruppen?
Die Einteilung ist eine Lesehilfe. Entscheidend sind drei andere Dinge: ob Zufahrt und Aufstellfläche für ein schweres Nutzfahrzeug reichen, welcher Boden ansteht und ob der Umfang die Anfahrt trägt. Der Schwerpunkt liegt im gewerblichen und kommunalen Bereich. Was die Anfahrt ausmacht, zeigen die Entfernungen im Einsatzgebiet.