Suchschachtung: erst wissen, wo die Leitung liegt
Bestandspläne stimmen selten auf den Zentimeter. Die Suchschachtung klärt Lage und Tiefe, bevor der Bagger kommt.
Ein Bestandsplan ist eine Zeichnung, keine Messung. Er zeigt, dass hier eine Leitung liegt. Er sagt nicht, ob sie 80 oder 140 Zentimeter tief liegt und ob sie zwei Meter weiter östlich verläuft als gezeichnet. Die Suchschachtung öffnet den Boden an festgelegten Punkten, bis die Leitung sichtbar ist. Aus einer Annahme wird eine Tatsache, die man messen und fotografieren kann.
Die DGUV führt den Verzicht auf Suchschachtungen ausdrücklich unter den typischen Fehlerursachen für Leitungsschäden auf. Gleich daneben steht das Vertrauen auf Trassenwarnbänder. Sie liegen üblicherweise 20 bis 40 Zentimeter über der Leitung und bieten keinen Schutz gegen mechanische Beschädigung (DGUV Information 203-017, Ausgabe Februar 2019). Der Suchpunkt beantwortet, was Plan und Warnband offenlassen: Lage und Tiefe an genau der Stelle, an der gebaut wird.
Suchschachtung, Suchschlitz, Schurf – drei Wörter, drei Situationen
In Leistungsverzeichnissen stehen die Begriffe nebeneinander, und nicht jeder Verfasser meint dasselbe. So verwenden wir sie:
Suchschachtung
Der punktuelle Aufschluss dort, wo die Leitung vermutet wird. Ergebnis sind Lage im Grundriss, Verlegetiefe, Rohrdurchmesser oder Kabelart und der Zustand von Bettung und Schutzabdeckung. Ist die Trasse bekannt und soll sie auf Länge geöffnet werden, gilt das als Freilegen von Leitungen und Kabeln, eine eigene Position mit eigener Kalkulation.
Suchschlitz
Ein schmaler Aufschluss quer zur vermuteten Trasse. Er schneidet die Leitung auch dann, wenn sie ein oder zwei Meter versetzt liegt. Solange der Verlauf selbst unsicher ist, ist der Schlitz das richtige Mittel. Ein Punkt daneben beweist nichts.
Schurf
Auf der Baustelle die einzelne aufgegrabene Stelle, im Baugrundwesen meist der Aufschluss zur Beurteilung des Untergrunds. Steht „Schurf“ im Leistungsverzeichnis, klären wir, ob eine Leitung gesucht oder der Boden beurteilt werden soll.
Wann eine Suchschachtung beauftragt wird
Handschachtung, Baggerschurf oder Absaugen?
Die Wahl richtet sich weniger nach der Technik als nach der Anzahl der Suchpunkte und dem, was ringsum im Boden liegt. Die drei Verfahren im ausführlichen Vergleich stehen unter Saugbagger, Bagger und Handschachtung gegenübergestellt.
| Verfahren | Spricht dafür | Spricht dagegen |
|---|---|---|
| Handschachtung | Günstig bei einem einzelnen, gut zugänglichen Punkt. Kein Gerät, keine Rüstzeit. | Langsam und körperlich hart. Die DGUV hält fest, dass auch bei Handschachtung Leitungen beschädigt werden. |
| Baggerschurf | Schnell und überall verfügbar; im unbelegten Gelände das Mittel der Wahl. | Im Bestandsnetz riskant. Maschineller Aushub ist nur bis maximal 30 cm oberhalb oder seitlich der Leitung zulässig; die letzten Zentimeter bleiben Handarbeit. |
| Saugbagger | Kein Werkzeug im Boden. Der Aushub bleibt im Behälter, neben der Schachtung entsteht kein Haufen. | Anfahrt und Rüstzeit fallen an. Feste und verdichtete Böden brauchen eine Vorlockerung mit Druckluft. |
Kapitel 6.1 der DGUV Information 203-017 nennt Saugbagger im innerstädtischen Bereich „besonders gut für Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Leitungen geeignet“. Zur Handschachtung, die Auftraggeber meist vorschreiben, heißt es in Anhang 5: „Eine gute Alternative zu Handschachtungen kann der Einsatz von Saugbaggern sein.“ (Ausgabe Februar 2019)
Warum sich das Verfahren ab dem zweiten Suchpunkt rechnet
Anfahrt, Aufstellen und Absperrung fallen einmal je Einsatztag an. Bei einem einzelnen Schacht trägt der Auftrag diese Rüstzeit allein; fünf Punkte auf 400 Metern Trasse teilen sie sich. Liegen die Punkte dicht beieinander, lässt sich mancher davon erreichen, ohne das Fahrzeug umzusetzen. Wie weit der Saugschlauch dabei reicht, entscheidet die Ausführung des Schlauchträgers; das klären wir vorab am Lageplan. Deshalb fragen wir zuerst nach Anzahl und Abstand der Punkte, dann nach Tiefe und Boden. Welche Positionen in einen Einsatzpreis eingehen, steht unter Saugbagger mieten mit Bedienpersonal.
Unsere Richtwerte, netto zzgl. Umsatzsteuer: 230 Euro je Einsatzstunde inklusive Bedienpersonal, 980 Euro bis vier Stunden Einsatzzeit, 1.800 Euro bei acht Stunden. An- und Abfahrt stehen als eigener Posten daneben und werden je Stunde mit 150 Euro abgerechnet. Weil eine Suchschachtung selten einen ganzen Tag füllt, entscheidet gerade bei ihr die Entfernung mit: Nach Norderstedt sind es 12 Minuten je Richtung, nach Pinneberg 24. Verbindlich werden die Zahlen erst, wenn wir die Baustelle kennen. Bei Suchschachtungen schlagen die Bodenart und die Zugänglichkeit der einzelnen Punkte am stärksten durch.
Nach dem Freilegen: verfüllen, verdichten, Oberfläche schließen
Sauberer, wiedereinbaufähiger Boden kann zurück in die Schachtung. Gemischtes oder belastetes Material muss deklariert und entsorgt werden. Deklaration, Abtransport und Verbleib laufen über den Auftraggeber; im Leistungsverzeichnis gehört dieser Posten eigens geregelt, sonst bleibt er bei der Abrechnung offen. Was mit dem Sauggut passiert.
Verdichtungsfähiger Wiedereinbau heißt lagenweise einbauen und verdichten, nicht verfüllen. Unter Verkehrsflächen entscheidet das darüber, ob die Stelle ein Jahr später als Setzung in der Fahrbahndecke zurückkommt.
Pflaster, Asphalt und Rasenansaat sind Bauleistungen und gehören als eigene Positionen ins Leistungsverzeichnis. Klären Sie vor der Vergabe, wer sie ausführt, sonst steht die Schachtung offen und die Verkehrssicherung läuft weiter.
Wann die Suchschachtung mit dem Saugbagger die falsche Wahl ist
- Ein einziger Punkt, weit außerhalb. Nach Flensburg sind es 151 km und rund 96 Minuten je Richtung; für einen einzelnen Suchschacht trägt das keine Kalkulation, dann ist Handschachtung vor Ort günstiger. Im Kernradius kippt die Rechnung früh: Norderstedt liegt 7 km entfernt, 12 Minuten je Richtung, Pinneberg 21 km und 24 Minuten. Hin- und Rückweg zusammen bleiben dort unter einer Stunde, und schon ein einzelner Suchpunkt lässt sich sinnvoll ansetzen. Die Werte gelten bei freier Fahrt ohne Verkehr, im Berufsverkehr liegen sie höher.
- Feste, bindige oder verdichtete Böden. Was fest zusammenhält, nimmt der Luftstrom nicht auf. Solcher Boden muss vor dem Absaugen mit Druckluft gelockert werden; Marschklei und Geschiebemergel halten dabei besonders zäh zusammen. Der Punkt wird frei, es dauert länger und kostet mehr Einsatzzeit. Welche Böden sich absaugen lassen.
- Grobes Material im Boden. Saugbar sind laut DGUV feste Stoffe bis zur Korngröße des Saugschlauchdurchmessers, faustgroße Steine gehen mit. Betonbrocken, alte Fundamentreste und Findlinge nicht.
- Gebundene Decken. Die Maschine trägt Boden ab. Asphalt- und Betondecken werden vorher geschnitten und aufgebrochen; wer das ausführt, gehört ins Leistungsverzeichnis.
- Wenn zuerst geortet werden muss. Die Schachtung setzt an einer georteten oder aus Bestandsunterlagen verorteten Trasse an. Fehlt beides, fehlt der Ansatzpunkt.
- Wenn Schachtung und Wiederherstellung zusammen vergeben werden sollen. Wir führen ausschließlich Saugbaggerarbeiten aus. Verdichtung, Pflaster und Asphalt liegen bei dem Gewerk, das die Oberfläche wiederherstellt.
Was ein Leistungsverzeichnis für Suchschachtungen enthalten sollte
Angebote werden unvergleichbar, wenn Angaben fehlen und jeder Bieter etwas anderes unterstellt. Diese Angaben gehören deshalb in den Text:
- Anzahl, Lage und Abstand der Suchpunkte als Stationierung oder im Lageplan. Der Abstand entscheidet, wie oft umgesetzt werden muss.
- Zieltiefe und Abbruchkriterium je Punkt. „Bis Oberkante Leitung, maximal 1,50 m unter Gelände“ ist eindeutig. „Bis Leitung gefunden“ nicht.
- Lichte Maße der Schachtung oder des Schlitzes. Ein Sichtfenster ist eine andere Leistung als eine begehbare Grube. Ab Einstiegstiefe kommen Böschung oder Verbau als eigenes Gewerk hinzu.
- Boden als Homogenbereich. Die Bodenklassen 1 bis 7 nach DIN 18300 gibt es seit dem VOB/C-Ergänzungsband vom August 2015 nicht mehr; eingeführt wurden die Homogenbereiche mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau ARS Nr. 19/2015 vom 30.10.2015.
- Oberfläche und wer sie öffnet: Asphalt, Pflaster, Betonplatte, Gehweg oder Grünfläche.
- Verkehrssicherung. Wer stellt sie, wer beantragt die verkehrsrechtliche Anordnung, wer trägt die Standzeit? Diese Zuständigkeiten gehören vor den Einsatztag geklärt.
- Verbleib des Sauggutes: Wiedereinbau, Zwischenlagerung oder Entsorgung; bei Verdacht auf Belastung zusätzlich, wer die Deklarationsanalyse beauftragt.
- Wiederherstellung als eigene Position, mit Zuordnung zum ausführenden Gewerk.
- Dokumentation. Foto je Suchpunkt und Aufmaß sind schnell erledigt. Eine Einmessung durch einen Vermesser muss im Text stehen; sie ist keine Nebenleistung.
Mehrere Suchpunkte auf einer Trasse?
Schicken Sie uns den Lageplan mit den Suchpunkten und der Zieltiefe je Punkt. Daraus ergibt sich, ob sich der Einsatz für Sie rechnet.
Fragen aus Ausschreibung und Bauleitung
Suchschachtung oder Suchschlitz – was ist das richtige Mittel?
Entscheidend ist, was unklar ist. Steht die Trasse fest und fehlt nur die Tiefe, reicht der punktuelle Aufschluss. Ist der Verlauf selbst unsicher, führt der Schlitz quer zur vermuteten Achse zum Ergebnis. Er schneidet die Leitung auch dann, wenn sie seitlich versetzt liegt. Steht „Schurf“ im Leistungsverzeichnis, fragen wir nach, weil der Begriff je nach Verfasser Leitungssuche oder Baugrundbeurteilung meint.
Ersetzt eine Suchschachtung die Leitungsauskunft?
Die Auskunft bleibt Pflicht. Das DVGW-Arbeitsblatt GW 315 (A) von Januar 2020 verpflichtet den Bauausführenden, sich unmittelbar vor Baubeginn Gewissheit über die Lage von Versorgungsanlagen zu verschaffen; Verstöße gegen die Erkundigungs- und Sorgfaltspflicht führen im Schadensfall zur Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB. Die Suchschachtung setzt danach an und prüft, ob die Auskunft stimmt.
Ab welchem Abstand zur Leitung darf nicht mehr maschinell gebaggert werden?
Die DGUV Information 203-017 (Ausgabe Februar 2019) legt in Kapitel 6 fest, dass maschineller Aushub bis maximal 30 cm oberhalb oder seitlich der Leitung zulässig ist, und stellt zugleich klar, dass die Schutzabstände nach Maßgabe der Leitungsbetreiber einzuhalten sind. Die Vorgabe des Netzbetreibers geht vor und kann strenger sein.
Wie tief kann eine Suchschachtung mit dem Saugbagger gehen?
Saugtiefe und Saugentfernung verschieben sich mit dem Boden, mit der Schlauchführung und mit der Saugleistung. In rolligem Sand geht mehr als in bindigem Material, und jeder zusätzliche Meter Schlauch kostet Unterdruck. Eine Zahl nennen wir, wenn wir Zieltiefe und Bodenart kennen.
Wer entsorgt das Material aus der Suchschachtung?
Die Entsorgung liegt beim Auftraggeber. Wiedereinbaufähiger Boden kann in vielen Fällen zurück in die Schachtung. Gemischtes oder belastetes Material muss deklariert und über einen zugelassenen Weg entsorgt werden. Regeln Sie im Leistungsverzeichnis, wer die Deklarationsanalyse beauftragt und wer den Abtransport übernimmt, sonst wird das zum Streitpunkt bei der Abrechnung.
Übernehmen Sie auch die Leitungsortung?
Wir legen frei, was Sie oder der Netzbetreiber geortet beziehungsweise anhand der Bestandsunterlagen verortet haben. Ist die Trasse unklar, gehört ein Ortungsdienstleister mit Leitungssuchgerät davor; sein Ergebnis liefert die Punkte, an denen geschachtet wird.
Was sollte in der Anfrage stehen?
Anzahl und Abstand der Suchpunkte oder ein Lageplan mit Stationierung, die Zieltiefe je Punkt, die Bodenart, die Oberfläche über der Leitung und der Zugang zur Aufstellfläche. Steht schon fest, wer Verkehrssicherung und Wiederherstellung übernimmt, gehört auch das hinein. Telefonisch erreichen Sie Martin Kuchenbecker unter 0173-2347419.
Was passiert, wenn wir auf eine unbekannte Leitung stoßen?
Dann gilt, was die DGUV Information 203-017 vorgibt: Arbeiten sofort einstellen, die Stelle sichern und kennzeichnen, Leitungsbetreiber und Auftraggeber verständigen. Erdverlegte elektrische Leitungen sind als unter Spannung stehend zu betrachten, solange der Betreiber die Spannungsfreiheit nicht schriftlich bestätigt hat.