Was mit dem Sauggut passiert
Die Entsorgung des Sauggutes bleibt bauseits. Was das für Deklaration, Transport und Kalkulation bedeutet, klärt diese Seite.
Am Ende eines Einsatztages steht ein Kippbehälter mit mehreren Tonnen Material darin, und dazu die Frage, wer damit was macht. Dass sie bauseits zu beantworten ist, regelt die Zuständigkeit, nicht den Aufwand. Und der taucht in Angeboten regelmäßig erst dann auf, wenn er bereits entstanden ist.
Deklaration und Verbleib des Materials laufen über den Auftraggeber, das Aufnehmen und Abkippen über uns. Genau deshalb lohnt der Blick auf den Weg, den das Material tatsächlich nimmt: was aus dem Behälter kommt, wann es zurück in die Grube darf, was passiert, wenn nicht, wer welchen Schritt veranlasst und welche Positionen ein Leistungsverzeichnis dafür braucht.
Was aus dem Behälter kommt
Der Saugbagger sticht den Boden nicht aus, der Luftstrom reißt ihn mit. Was vorher gewachsener Boden mit einer bestimmten Lagerungsdichte war, liegt danach als loses Haufwerk im Behälter. Aus dieser Zustandsänderung folgen drei Dinge, die in der Planung selten stehen.
Das Gefüge ist zerstört. Wiedereinbau heißt deshalb lagenweise einbauen und verdichten. Das ist eine eigene Leistung mit eigenem Gerät und eigener Zeit; sie liegt beim Tiefbauunternehmen und gehört als eigener Posten in die Kalkulation.
Was im Boden getrennt lag, liegt im Behälter zusammen: Oberboden, gewachsener Sand, Auffüllung, Reste von Bettungsmaterial. Trassenwarnbänder und Abdeckplatten – nach DGUV Information 203-017 typischerweise 20 bis 40 Zentimeter über der Leitung – gehen mit, wenn sie nicht vorher von Hand entnommen werden. Dazu kommt Feinmaterial, das gar nicht aus der Grube stammt: Beim seitlichen Kippen entleeren sich auch Abscheidekammer und Feinstfilter, der abgereinigte Filterkuchen fällt mit ins Material.
Wasser entscheidet über die Menge. Der Behälter hat zwei Grenzen, das Volumen und die zulässige Nutzlast, und maßgeblich ist immer die, die zuerst erreicht wird. Bei wassergesättigtem Material ist das die Gewichtsgrenze. Sie ist erreicht, bevor der Behälter voll aussieht, und jede zusätzliche Entleerung kostet Einsatzzeit. Welche Böden wie viel Wasser mitbringen, steht unter welche Materialien und Böden sich absaugen lassen.
Wann das Material zurück in die Grube darf
Bei einer Leitungsfreilegung im gewachsenen Boden ist der Wiedereinbau der naheliegende und günstigste Weg; Transport, Annahmegebühr und Untersuchung entfallen. Vier Bedingungen müssen dafür zusammenkommen: Das Material ist unbelastet, frei von Fremdbestandteilen, im vorgesehenen Zustand verdichtbar, und es gibt eine Fläche, auf der es bis zum Einbau liegen kann.
Zuständig für diese Entscheidung ist Ihre Bauleitung, bei Bedarf mit einem Bodengutachter. Im Leitungsgraben kommt der Netzbetreiber hinzu: Seine Vorgaben zu Bettungs- und Verfüllmaterial schließen den Wiedereinbau des ursprünglichen Bodens im leitungsnahen Bereich häufig aus. Maßgeblich ist, was der jeweilige Betreiber fordert.
- Gewachsener, unauffälliger Boden ohne Hinweis auf eine frühere Nutzung der Fläche.
- Rollige Geestsande, wie sie im Einsatzgebiet weit verbreitet sind.
- Eine benannte Fläche für Miete oder Container neben der Baustelle.
- Kurze Zeitspanne zwischen Absaugen und Verfüllen.
- Freigabe des Netzbetreibers für das Verfüllmaterial liegt vor.
- Sichtbare Fremdbestandteile: Bauschutt, Bettungssplitt, Kunststoff- und Bandreste.
- Geruch, ungewöhnliche Verfärbung, Ölfilm auf anstehendem Wasser.
- Wassergesättigtes bindiges Material, im vorgefundenen Zustand nicht verdichtbar.
- Material aus Sandfängen, Schächten, Pumpensümpfen – Sinkstoff, kein Boden.
- Keine Fläche zum Zwischenlagern. Innerstädtisch ein häufiger Grund, aus dem einwandfreier Boden trotzdem abgefahren wird.
Zwischenlagerung ist zuerst eine Flächenfrage. Für den Wiedereinbau braucht es neben der Aufstellfläche für das Fahrzeug zusätzlich Raum für Miete oder Container. Fehlt der, wird auch sauberer Boden abgefahren und ersetzt; bezahlt werden dann Abfuhr und Ersatzmaterial. Diese Fläche gehört in dieselbe Abstimmung wie Zufahrt und Stellfläche.
Wenn der Boden nicht zurück darf
Ab diesem Punkt beginnt ein Weg mit vier Stationen, und für jede gibt es einen Veranlasser. Wir saugen ab und kippen an der Stelle ab, die Sie uns benennen und die für dieses Material zulässig ist. Deklaration, Untersuchung und Annahmestelle laufen über den Auftraggeber beziehungsweise dessen Entsorgungsfachbetrieb.
| Schritt | Veranlasst üblicherweise | Unser Beitrag |
|---|---|---|
| Einstufung vor der Annahme auf einer Deponie oder in einer Aufbereitungsanlage | Der Abfallerzeuger – praktisch Bauherr oder ausführendes Unternehmen, abgewickelt über ein Labor oder den beauftragten Entsorgungsfachbetrieb. | Wir sagen Ihnen, was uns beim Absaugen aufgefallen ist; bewertet wird es im Labor. |
| Zwischenlagerung in Container oder Miete | Auftraggeber. Entscheidend ist die Trennung nach Herkunft: Kommt auffälliges Material zu unauffälligem, ist am Ende die gesamte Menge betroffen. | Wir kippen getrennt ab, wenn das vorher abgestimmt ist. Abschnittsweise saugen und entleeren kostet zusätzliche Einsatzzeit. |
| Transport zur Annahmestelle | Auftraggeber beziehungsweise dessen Entsorgungsfachbetrieb. Beförderung und Annahme von Abfall unterliegen eigenen abfallrechtlichen Anforderungen. | Ob wir eine Fahrt zur Annahmestelle im Einzelfall übernehmen, klären wir vor dem Angebot. |
| Annahme und Nachweis | Annahmestelle und Auftraggeber. Angenommen wird nur, was dokumentiert ist; Anlieferfenster der Anlage gehören in die Tagesplanung. | Auf Wunsch dokumentieren wir den Arbeitsbereich fotografisch. |
Welche Nummer für Ihr Material gilt, ergibt sich aus Herkunft, Zusammensetzung und Untersuchungsergebnis; festgelegt wird sie zwischen Abfallerzeuger, Labor und annehmender Anlage. Einen „typischen Wert“ gibt es dafür nicht. Was zählt, ist die Zusammensetzung des Materials; das Verfahren, mit dem es aufgenommen wurde, spielt für den Schlüssel keine Rolle.
Wer zahlt – und warum das vor das Angebot gehört
Der Stundensatz eines Saugbaggers bezahlt Maschine und Bedienpersonal, bei uns 230 Euro netto je Einsatzstunde. Die Entsorgung läuft bauseits; damit liegt ein vollständiger Kostenblock auf Ihrer Seite der Kalkulation. Unser Satz ist ein Richtwert und wird verbindlich, wenn wir die Baustelle kennen. Für den Aufwand schlagen bei diesen Einsätzen vor allem die Bodenart und die Zahl der nötigen Entleerungen durch.
Vier Größen bestimmen diesen Block: Menge, Einstufung, Entfernung zur Annahmestelle und Annahmepreis der Anlage. Ein Betrag je Tonne, der überall gilt, ergibt sich daraus nicht. Zur Menge ein Hinweis, der regelmäßig übersehen wird. Das Haufwerk nimmt mehr Raum ein als der gewachsene Boden, aus dem es stammt; eine Containerzahl, die aus dem Grubenvolumen abgeleitet ist, fällt zu knapp aus. Abgerechnet wird an der Annahmestelle meist nach Gewicht, und dort entscheidet der Wassergehalt. Woraus sich unser eigener Satz zusammensetzt, steht unter Saugbagger mieten.
Steht der Verbleib des Materials fest, bevor die Maschine anrollt, ist er ein Posten. Steht er nicht fest, wird er zu Standzeit. Ein voller Behälter ohne Abkippstelle beendet den Einsatztag zuverlässiger als jedes Wetter.
Drei Fälle, die regelmäßig unterschätzt werden
Verdacht auf Altlasten oder Kontamination
Alte Betriebs- und Tankstellenflächen, Auffüllungen unklarer Herkunft, Hafen- und Gleisumfeld: Ist die Vornutzung einer Fläche nicht bekannt, bleibt die Einstufung des Bodens offen, unabhängig davon, wie er aussieht. Liegt ein Bodengutachten vor, gehört es in die Anfrage. Liegt keines vor, gehört auch das hinein, denn es ändert die Vorbereitung.
Fallen uns während des Einsatzes Geruch, Verfärbung oder ein Ölfilm auf, stellen wir die Arbeiten an der Stelle ein und melden es Ihnen. Bewertung und Entscheidung über den Fortgang liegen bei Ihrer Bauleitung und den von Ihnen eingeschalteten Stellen. Für die Kalkulation kommt hinzu, dass der Behälter nach solchem Material zu reinigen ist, bevor die nächste Baustelle beginnt. Diese Reinigung wird gesondert abgerechnet, je nach Umfang pauschal oder nach Zeit.
Bauschutt und Boden im selben Behälter
Die Mischung verschlechtert beide Anteile: Als Boden ist sie wegen der Fremdbestandteile nicht mehr wiedereinbaufähig, als Bauschutt wegen des Erdanteils schlechter verwertbar. Wer beides getrennt halten will, muss abschnittsweise saugen und zwischendurch entleeren. Das ist möglich und sinnvoll, kostet aber zusätzliche Entleerungsvorgänge und damit Einsatzzeit. Diese Vorgabe gehört ins Angebot; am Einsatztag nachgeschoben, wird sie zur Nachtragsdiskussion. Was sich überhaupt aufnehmen lässt und wo die Korngrenze liegt, steht unter Schüttgut und Bauschutt absaugen.
Sauggut aus Sandfängen, Schächten und Gruben
Was sich über Monate in einem Sandfang absetzt, ist ein Gemisch aus Sinkstoffen, Sand, Laub und Wasser; seine Zusammensetzung richtet sich danach, was oberhalb in die Entwässerung gelangt ist. Wiedereinbau scheidet praktisch immer aus, der Wassergehalt ist hoch, und damit ist die Nutzlast früh erreicht. Bei wiederkehrenden Arbeiten lohnt es, den Verbleib einmal grundsätzlich zu regeln statt bei jedem Termin neu. Wie diese Einsätze ablaufen, steht unter Schächte, Sandfänge und Gruben leerräumen.
Was ins Leistungsverzeichnis gehört
Die folgenden Positionen decken die Punkte ab, an denen bei Saugbaggerarbeiten erfahrungsgemäß gestritten wird. Die Aufstellung gibt wieder, was wir in Anfragen regelmäßig vermissen.
| Position | Warum sie fehlt, wenn sie fehlt |
|---|---|
| Verbleib des Sauggutes: Wiedereinbau oder Abfuhr, eindeutig geregelt | Die Kernlücke. Ohne Festlegung wird die Frage erst am Einsatztag geklärt, zu Lasten der Einsatzzeit. |
| Zwischenlagerfläche mit Angabe, wer sie stellt | Ohne Fläche kein Wiedereinbau, auch bei einwandfreiem Material. |
| Untersuchung und Einstufung mit benanntem Veranlasser | Sonst wartet jeder auf den anderen, während die Menge zwischengelagert daliegt. |
| Verfüllen und Verdichten getrennt ausgeschrieben | Ein eigener Arbeitsgang der Tiefbaukolonne, mit eigenem Gerät und eigener Zeit. Fehlt die Position, fehlt der Aufwand in der Kalkulation. |
| Vorlockerung als eigene Position | In festen und bindigen Böden nötig, und sie braucht zusätzliche Zeit. Ohne eigene Position wird sie zum Nachtrag. |
| Reinigung des Behälters nach auffälligem Material | Eine eigene Position der Abrechnung, in Leistungsverzeichnissen aber selten vorgesehen und deshalb regelmäßig Anlass für Nachträge. |
| Regelung für Warte- und Standzeiten | Fehlende Abkippstelle, fehlende Freigabe, fehlender Ansprechpartner – alle drei Ursachen liegen vor dem ersten Saugzug. |
Ein Hinweis zur Beschreibung des Bodens: Die Bodenklassen 1 bis 7 gibt es nicht mehr. Mit dem Ergänzungsband zur VOB/C vom August 2015, eingeführt durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 19/2015 vom 30. Oktober 2015, wurden sie durch das Konzept der Homogenbereiche ersetzt. Wer heute noch „Bodenklasse 3–5“ ausschreibt, arbeitet mit Vokabular, das seit elf Jahren außer Kraft ist, und beschreibt damit weder die Saugbarkeit noch die Wiedereinbaufähigkeit des Materials.
Verbleib des Sauggutes vorab klären
Nennen Sie uns Bodenart, geschätzte Menge und ob eine Fläche zum Zwischenlagern zur Verfügung steht. Dann steht der Verbleib des Materials fest, bevor die Maschine anrollt.
Häufige Fragen
Übernehmen Sie die Entsorgung des Sauggutes?
Die Entsorgung liegt beim Auftraggeber beziehungsweise bei dessen Entsorgungsfachbetrieb; dort laufen Untersuchung, Einstufung, Nachweise und der Weg zur Annahmestelle. Wir führen ausschließlich Saugbaggerarbeiten mit eigenem Bedienpersonal aus, nehmen das Material auf und kippen es an der Stelle ab, die Sie benennen und die dafür zulässig ist: Container, Miete neben der Baustelle oder eine von Ihnen abgestimmte Abkippstelle.
Kann das abgesaugte Material wieder verfüllt werden?
Häufig ja, vorausgesetzt, das Material ist unbelastet und frei von Fremdbestandteilen, im vorgefundenen Zustand verdichtbar und es gibt eine Fläche, auf der es bis zum Einbau liegen kann. Fällt eine dieser vier Bedingungen weg, wird abgefahren. Die Entscheidung trifft Ihre Bauleitung; im Leitungsgraben gehen die Vorgaben des Netzbetreibers zu Bettungs- und Verfüllmaterial vor. Das Wiedereinbauen selbst, lagenweise einbauen und verdichten, macht Ihre Kolonne mit eigenem Gerät.
Welchen Abfallschlüssel hat Sauggut?
Eine feste Nummer für „Sauggut“ gibt es nicht. Die Einstufung richtet sich nach dem konkreten Material und wird zwischen Abfallerzeuger, Labor und annehmender Anlage festgelegt. Fragen Sie deshalb die Annahmestelle, die das Material später übernehmen soll, schon vor der Ausschreibung; sie sagt Ihnen auch, welche Analysen sie dafür sehen will. Ein anderswo abgeschriebener Schlüssel erzeugt im Leistungsverzeichnis einen Preis, der später nicht hält.
Wer muss das Material untersuchen lassen?
Zuständig ist der Abfallerzeuger, praktisch also Bauherr oder ausführendes Unternehmen; abgewickelt wird es über ein Labor oder den beauftragten Entsorgungsfachbetrieb. Welche Untersuchungen nötig sind, geben Annahmestelle und zuständige Behörde vor. Für die Terminplanung ist der Punkt wichtiger, als er klingt: Probenahme, Labor und Bewertung brauchen Zeit, und das Material muss in dieser Zeit irgendwo liegen. Wird die Untersuchung erst nach dem Absaugen angestoßen, läuft die Containerstandzeit mit.
Was kostet die Entsorgung des Sauggutes?
Den Ausschlag geben die Einstufung, der Annahmepreis der jeweiligen Anlage und die Entfernung dorthin; je Tonne fällt der Betrag entsprechend unterschiedlich aus. Abschätzen lässt sich die Menge in Behälterfüllungen, sobald Umfang und Bodenart bekannt sind. Unsere eigenen Sätze für Stunde, halben und ganzen Tag stehen unter Saugbagger mieten.
Wie oft muss der Behälter während eines Einsatzes entleert werden?
Menge und Gewicht entscheiden. Der Behälter hat zwei Grenzen, sein Volumen und die zulässige Nutzlast, und in der Praxis ist meist die Nutzlast der Anschlag. Nasses Material erreicht die Gewichtsgrenze, bevor der Behälter voll aussieht. Mit mehreren Entleerungen je Einsatztag ist deshalb zu rechnen, und vor dem Termin muss feststehen, wohin entleert wird. Wie viele Füllungen bei Ihrem Vorhaben zusammenkommen, schätzen wir ab, sobald Aushubmaß und Bodenart bekannt sind.
Was passiert, wenn während des Einsatzes ein Kontaminationsverdacht auftritt?
Wir stellen die Arbeiten an dieser Stelle ein und melden Ihnen, was aufgefallen ist: Geruch, Verfärbung, ein Ölfilm auf anstehendem Wasser. Bewertung und Entscheidung über den Fortgang liegen bei Ihrer Bauleitung und den von Ihnen eingeschalteten Stellen. Was zu diesem Zeitpunkt bereits im Behälter liegt, ist Teil derselben Charge und lässt sich nachträglich nicht mehr trennen; es geht gemeinsam an die Abkippstelle, die Sie dafür benennen. Danach wird der Behälter gereinigt, bevor die nächste Baustelle beginnt.