Saugbagger, Bagger oder Handschachtung?
Drei Verfahren, drei Kostenstrukturen — und die Schwelle, ab der sich welches trägt.
Die Frage stellt sich meistens spät. Der Bauzeitenplan steht, das Leistungsverzeichnis ist geschrieben, und dann liegt im Arbeitsbereich eine Trasse, deren Lage niemand auf den Zentimeter kennt. Ab diesem Punkt stehen drei Verfahren zur Wahl: konventioneller Aushub mit dem Bagger, Handschachtung, Saugbagger. Keines davon ist grundsätzlich das beste. Sie unterscheiden sich darin, was sie riskieren, was sie an Personal binden und wo ihre Kosten entstehen.
Beim Bagger sitzt der Aufwand in der Maschinenstunde; seine Grenze zieht der Schutzstreifen um die Leitung. Bei der Handschachtung sitzt er vollständig im Personal und wächst mit jedem Kubikmeter. Beim Saugbagger fällt ein Teil des Aufwands als fester Sockel je Anfahrt an (anfahren, aufstellen, Schlauch verlegen, reinigen), während der Vortrieb an der Stelle selbst von Bodenart, Überdeckung und Zugänglichkeit abhängt. Über diese drei Kostenstrukturen sagt der Stundensatz wenig.
Drei Verfahren, drei Kostenstrukturen
Konventioneller Aushub mit dem Bagger
Das Standardverfahren für Masse. Ein Löffel trägt Kubikmeter ab, solange ihm nichts im Weg liegt. Seine Grenze ist regelwerklicher Natur. Die DGUV Information 203-017 lässt maschinellen Aushub „bis maximal 30 cm oberhalb oder seitlich der Leitung“ zu und stellt zugleich klar, dass die Schutzabstände der Leitungsbetreiber einzuhalten sind; die können strenger ausfallen. Was in diesem Streifen liegt, muss anders herausgeholt werden.
Handschachtung
Spaten, Schaufel, Muskelkraft. In vielen Ausschreibungen ist das bis heute das vorgeschriebene Verfahren: „Um die Leitungen nicht zu beschädigen, schreiben die Auftraggeber der Tiefbauarbeiten meistens Handschachtungen vor“, hält die DGUV fest und ergänzt im selben Absatz, dass „auch bei Handschachtung erdverlegte Leitungen beschädigt werden“. Handschachtung ist damit nicht das schadenssichere Verfahren, für das sie gehalten wird. Zum Aufwand äußert sich dieselbe Schrift qualitativ: Handschachtungen seien „körperlich anstrengend, teuer und zeitaufwendig“ (DGUV Information 203-017, Anhang 5). Ihre Kosten stecken vollständig im Personal.
Saugbagger
Ein Luftstrom trägt den Boden ab, kein Werkzeug dreht oder schneidet im Erdreich. Gesteuert wird per Funkfernsteuerung; die Bedienperson muss nicht neben der freizulegenden Leitung in der Grube stehen. Das Material geht direkt in den Sammelbehälter. Wie das technisch funktioniert, steht in unserem Beitrag zur Technik des Saugbaggers; hier geht es darum, wann sich das rechnet.
Der Vergleich, Kriterium für Kriterium
Sieben Kriterien, die in der Kalkulation tatsächlich vorkommen. Den Ausschlag gibt selten der Stundensatz, sondern das Risiko im Boden, das gebundene Personal und der Rüstaufwand.
| Kriterium | Konventioneller Bagger | Handschachtung | Saugbagger |
|---|---|---|---|
| Risiko für Bestandsleitungen | Hoch, sobald eine Leitung im Arbeitsbereich liegt. Der VHV-Bauschadenbericht Tiefbau nennt die Bedienung von Arbeitsmaschinen als häufigste Schadensursache, Bagger mit dem größten Anteil. | Geringer, aber nicht null: Die DGUV weist ausdrücklich darauf hin, dass auch bei Handschachtung Leitungen beschädigt werden. | Kein hartes Werkzeug im Boden. Die DGUV nennt Saugbagger im innerstädtischen Bereich „besonders gut für Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Leitungen geeignet“. |
| Leistung bei Massenaushub | Das Verfahren der Wahl. Für große Kubaturen ohne Hindernisse im Boden gibt es keine wirtschaftliche Alternative. | Praktisch nicht darstellbar: Jeder Kubikmeter kostet zusätzliche Personenstunden. | Begrenzt durch Behältervolumen und Nutzlast; ist der Behälter voll, wird gefahren. Für Massenaushub ist das Verfahren nicht gebaut. |
| Beengte Verhältnisse | Braucht Aufstellfläche, Schwenkraum an der Arbeitsstelle und Platz für den Aushub oder ein Fahrzeug, das ihn sofort abnimmt. | Kommt überall dorthin, wo ein Mensch hinkommt. Das ist die eigentliche Stärke des Verfahrens. | Das Fahrzeug bleibt auf befahrbarer Fläche, gearbeitet wird über den Schlauch. Die DGUV führt den geringeren Platzbedarf als Vorteil an, weil das Material direkt im Fahrzeug lagert. |
| Personalbedarf | Maschinist, dazu Einweisung und in aller Regel Handarbeit im Schutzstreifen. | Mehrere Personen über längere Zeit. Hier entsteht der gesamte Kostenblock. | Bedienpersonal gehört zum Fahrzeug; gesteuert wird per Funkfernsteuerung von außerhalb der Grube. |
| Abhängigkeit von der Bodenart | Gering. Bindigkeit und Verdichtung ändern am Vortrieb wenig. | Mittel. Verdichtete, steinige oder durchwurzelte Böden verlängern die Arbeit. | Hoch. Nichtbindige Sande gehen unmittelbar in den Schlauch. Feste, verdichtete und bindige Böden sind nach Herstellerangabe zu dieser Geräteklasse erst nach einer Lockerung mit Druckluft saugbar. |
| Rüst- und Anfahrtsaufwand | Auf laufenden Baustellen häufig schon vorhanden; sonst Tieflader und Umsetzen. | Minimal. Werkzeug und Leute sind vor Ort. | Eigene Anfahrt, Aufstellen, Schlauch verlegen, Reinigung nach dem Einsatz. Diese Fixkosten fallen je Anfahrt an, nicht je Kubikmeter. |
| Sinnvolle Einsatzgröße | Große Flächen und Baugruben, Massen im dreistelligen Kubikmeterbereich. | Ein einzelner, kleiner, flacher Punkt. Dort ist alles andere Überbau. | Mehrere Freilegungspunkte oder laufende Meter auf einer Trasse an einem Tag. Ein einziger Suchschlitz trägt die Anfahrt selten. |
Wann der konventionelle Bagger die bessere Wahl ist
Diese Fälle sind nicht selten. Trifft einer davon auf Ihre Maßnahme zu, spricht wenig für einen Saugbaggereinsatz.
Großflächiger Massenaushub ohne Leitungen im Umfeld
Bei Baugruben, Bodenaustausch oder Geländemodellierung entscheidet die Kubatur pro Stunde, und dort ist der Löffel unschlagbar. Das Absaugverfahren müsste dieselbe Masse durch einen Schlauch fördern, dessen Regelquerschnitt in dieser Geräteklasse 250 Millimeter beträgt (Herstellerangabe), und den Behälter zwischendurch immer wieder entleeren. Es ist für Präzision an empfindlichen Stellen gebaut.
Baugruben auf freiem Feld
Liegt die Fläche außerhalb belegter Trassen und ist durch die Leitungsauskunft bestätigt, dass im Arbeitsbereich nichts liegt, entfällt der Grund für das Verfahren. Der Mehrpreis des Saugbaggers bezahlt vermiedenes Risiko. Wo kein Risiko im Boden liegt, bleibt nur der teurere Weg zum selben Loch.
Sehr große Steine, Fundamentreste, Betonplatten
Die belastbare Obergrenze für saugbares Material nennt die DGUV: feste Stoffe bis zu einer Korngröße des Saugschlauchdurchmessers, wobei sogar faustgroße Steine mitgerissen werden können. Findlinge, alte Fundamente, Bordsteine oder armierter Beton fallen nicht darunter. Was der Schlauch nicht aufnimmt, muss ein Bagger oder ein Abbruchgerät bewegen. Der Saugbagger daneben wartet und wird trotzdem abgerechnet.
Die 30-Zentimeter-Grenze der DGUV legt eine Arbeitsteilung nahe: Der Bagger nimmt die Masse bis zum zulässigen Abstand ab, den Rest bis auf die Leitung übernimmt der Saugbagger. In der Ausschreibung gehören beide Positionen getrennt ausgewiesen. Sonst steht am Ende ein Saugbaggerpreis für Massenaushub in der Rechnung.
Wann Handschachtung ausreicht
Trifft einer der folgenden Punkte zu, ist ein Saugbaggereinsatz unnötig teuer. Die oben zitierte Kritik der DGUV an der Handschachtung zielt auf laufende Meter Trasse. Die einzelne Grube von einem halben Kubikmeter, die zwei Leute vor der Mittagspause offen haben, ist damit nicht gemeint.
Ein einzelner kleiner Punkt
Ein Hausanschluss, eine Muffe oder ein Schieberdeckel: Wenn eine Person die Stelle in zwei Stunden freilegt, kostet die Anfahrt eines schweren Nutzfahrzeugs mehr, als die Maschine an dieser Stelle einspart. Erst mehrere solcher Punkte an einem Tag rechtfertigen den Aufwand.
Geringe Tiefe
Je flacher die Leitung liegt, desto kleiner der Vorteil des Verfahrens. Bei wenigen Dezimetern Überdeckung in gewachsenem, rolligem Boden ist der Spaten das direktere Werkzeug, vorausgesetzt, die Lage der Leitung ist bekannt und abgesteckt.
Keine Zufahrt für ein schweres Fahrzeug
Saugbagger für Erdarbeiten sind schwere Nutzfahrzeuge; nach Herstellerangaben zu dieser Geräteklasse sitzt der Saugaufbau je nach Ausführung auf einem Drei- oder Vierachsfahrgestell. Innenhöfe mit schmaler Durchfahrt, Tiefgaragendecken mit begrenzter Traglast, Gärten hinter dem Haus, Wege über frisch verfüllte Gräben: Wenn das Fahrzeug nicht in Schlauchreichweite an die Arbeitsstelle kommt, hilft die beste Technik nicht. Durchfahrtsbreite, lichte Höhe, Aufstellfläche und die zulässige Traglast des Anfahrtswegs gehören deshalb vor die Beauftragung.
Handschachtung ist kein Freibrief. Die DGUV führt „Einsatz von Maschinen, obwohl Handschachtung erforderlich ist“ und „Verzicht auf Suchschachtungen“ in derselben Liste typischer Fehlerursachen wie das Vertrauen auf Trassenwarnbänder, die im Übrigen typischerweise 20 bis 40 Zentimeter über der Leitung liegen und keinen mechanischen Schutz bieten. Wer von Hand schachtet, ohne zu wissen, wo die Leitung liegt, arbeitet langsamer am selben Risiko.
Wann der Saugbagger trägt
Bleiben die Fälle, in denen das Verfahren seinen Aufpreis verdient. In allen liegt etwas im Boden, das unbeschädigt bleiben soll.
- Dicht belegte Trassen. Wo Strom, Gas, Wasser, Fernwärme und Telekommunikation nebeneinander liegen, hilft kein Schutzabstand mehr; dort liegt in jede Richtung etwas. Für solche Stellen gibt es Reduzierverlängerungen von 250 auf 130 Millimeter (Herstellerangabe zu dieser Geräteklasse), wenn der Regelquerschnitt zwischen den Leitungen keinen Platz findet.
- Unklare Bestandspläne. Solange die Lage nur ungefähr bekannt ist, ist jede Annahme ein Risiko. Die Suchschachtung mit dem Saugbagger klärt Lage und Tiefe, bevor die Hauptmaßnahme beginnt.
- Arbeiten im Wurzelbereich. Die einschlägigen Regelwerke für den Baumschutz verlangen den Bodenabtrag im Wurzelbereich durch Absaugen oder in Handarbeit; ein Baggerlöffel ist dort keine Option, siehe wurzelschonender Aushub.
- Beengte Innenstadtlagen. Das Material ist verladen, wenn es aus dem Boden kommt. Neben der Grube bleibt die Fläche frei.
- Mehrere Punkte auf einer Trasse. Hier geht die Rechnung am klarsten auf; warum, steht im nächsten Abschnitt.
Wo die Kosten wirklich entstehen
Am Stundensatz allein entscheidet sich die Verfahrensfrage nicht. Über die Gesamtkosten einer Maßnahme entscheiden drei andere Größen: die Zeit bis zum freigelegten Abschnitt, das gebundene Personal und die Schäden, die nicht entstehen.
Damit Sie überhaupt rechnen können, hier unsere Richtwerte, netto zzgl. Umsatzsteuer: 230 Euro je Einsatzstunde inklusive Bedienpersonal, 980 Euro bis vier Stunden Einsatzzeit, 1.800 Euro bei acht Stunden. Dazu kommt die An- und Abfahrt, gerechnet nach Zeit mit 150 Euro abgerechnet. Verbindlich werden diese Zahlen erst mit der Baustelle. Für die Verfahrensfrage schlagen davon zwei Größen durch: die Bodenart und die Zahl der Punkte, auf die sich eine Anfahrt verteilt.
Der dritte Posten ist der unangenehmste, weil er in keiner Kalkulation auftaucht, bevor er eintritt. Der VHV-Bauschadenbericht Tiefbau vom April 2023 wertete rund 27.000 gemeldete Schadenfälle aus den Jahren 2017 bis 2021 mit einem Gesamtaufwand von etwa 87 Millionen Euro aus; die durchschnittlichen Kosten je Schadenfall stiegen dabei um rund 31 Prozent. Dazu kommt, was in dieser Summe nicht steht: Baustopp bis zur Freigabe durch den Netzbetreiber, Vertragsstrafen, bei beschädigten Telekommunikationsanlagen die Strafbarkeit nach § 317 StGB, die auch fahrlässiges Handeln erfasst, und zivilrechtlich die Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB, auf die das DVGW-Arbeitsblatt GW 315 (A) ausdrücklich hinweist. Wie sich eine Leitung freilegen lässt, ohne diesen Posten überhaupt auszulösen, steht unter Leitungen und Kabel freilegen.
Rüstzeit auf mehrere Punkte verteilen
Ein Saugbaggereinsatz hat einen festen Sockel, der unabhängig von der abgetragenen Menge anfällt: An- und Abfahrt, Aufstellen, Schlauch verlegen, Reinigung. Bei einem einzigen Suchschlitz trägt dieser Sockel den Einsatz kaum. Bei acht Freilegungspunkten auf derselben Trasse verteilt er sich auf acht Positionen, und das Verhältnis kippt. Muss eine Trasse an mehreren Stellen geöffnet werden, gehören diese Punkte deshalb in ein Zeitfenster statt über Wochen verteilt. Das ist der wirksamste Kostenhebel des Verfahrens, und er liegt in Ihrer Terminplanung.
Der zweite Hebel ist die Fahrzeit, und sie folgt nicht dem Kilometerstand. Buxtehude liegt mit 46 km näher an unserem Standort als Neumünster mit 59 km, braucht über die Elbquerung aber 58 statt 44 Minuten je Richtung. Wir arbeiten von Flughafenstraße 52a in 22335 Hamburg aus, im Norden der Stadt, und nach Norden trägt die A7 durch: Norderstedt als Nachbarstadt liegt 7 km entfernt und ist in 12 Minuten erreicht, Itzehoe 57 km in 44 Minuten. Weil die Anfahrt nach Stunden abgerechnet wird, schlägt jede Elbquerung im Angebot durch. Alle Werte stehen in unserer Übersicht der Einsatzgebiete. Die einzelnen Sätze für Stunde, halben und ganzen Tag sowie An- und Abfahrt stehen unter Saugbagger mieten.
Wer Aushubverfahren vergleicht, stößt in älteren Leistungsverzeichnissen noch auf „Bodenklasse 3 bis 5“. Diese Einteilung nach DIN 18300 ist abgelöst: Mit dem VOB/C-Ergänzungsband vom August 2015, eingeführt durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 19/2015 vom 30. Oktober 2015, gilt das Konzept der Homogenbereiche, also eines begrenzten Bereichs aus Boden- oder Felsschichten, der für das gewählte Bauverfahren vergleichbare Eigenschaften aufweist. Für die Verfahrenswahl ist das mehr als eine Formalie. Die Beschreibung des Homogenbereichs ist verfahrensbezogen, und was für den Bagger ein Bereich ist, kann für den Saugbagger zwei sein.
Fünf Fragen, nach denen die Entscheidung steht
Beantworten Sie diese fünf Fragen für Ihren Abschnitt. Danach steht die Verfahrenswahl, oder Sie wissen, was vor der Ausschreibung noch zu klären ist.
Leitungen, Kabel oder die Wurzeln geschützter Bäume. Wenn ja oder wenn die Lage nur ungefähr bekannt ist, endet der maschinelle Aushub 30 Zentimeter über und neben der Leitung; dann bleiben Handschachtung oder Saugbagger. Ist durch die Leitungsauskunft bestätigt, dass nichts im Bereich liegt, ist der Bagger die Antwort.
Große Kubaturen ohne Hindernisse gehören zum Löffel, punktuelles Freilegen entlang einer Leitung an den Saugschlauch, ein einzelner kleiner Punkt in geringer Tiefe zum Spaten. Diese Zuordnung dreht sich auch dann nicht um, wenn alle drei Geräte verfügbar wären.
Entscheidend sind Durchfahrtsbreite, lichte Höhe, Traglast der Aufstellfläche und die Entfernung von dort bis zur Arbeitsstelle. Gemessen, nicht geschätzt. Reicht die Zufahrt nicht, ist die Verfahrensfrage bereits entschieden: Es bleibt die Handschachtung.
Ein Punkt, drei Punkte oder zwanzig laufende Meter ergeben bei gleichem Stundensatz einen völlig anderen Preis je Punkt. Bündeln Sie, was sich bündeln lässt. Bei einem einzelnen Suchpunkt in großer Entfernung zahlen Sie mehr Fahrt als Arbeit.
Rollige Geestsande nimmt das Verfahren zügig auf; Marschklei, Geschiebemergel und verdichtete Auffüllungen brauchen eine Vorlockerung, die als eigener Posten ins Angebot gehört. Grober Bauschutt, Fundamentreste oder Findlinge sprechen für konventionelle Technik. Was sich absaugen lässt und was nicht, steht unter Materialien und Böden.
Unsicher, welches Verfahren passt?
Nennen Sie uns Abschnitt, Tiefe, Bodenart und die Anzahl der Punkte auf der Trasse. Aus diesen vier Angaben ergibt sich, welches Verfahren rechnet.
Häufige Fragen
Ist ein Saugbagger schneller als Handschachtung, und wie viele Arbeiter ersetzt er?
Wie zügig abgesaugt wird, entscheidet sich am Boden. Bodenart, Überdeckung, Zugänglichkeit und die Belegungsdichte der Trasse bestimmen den Vortrieb; für den Vergleich mit der Kopfstärke einer Kolonne gilt dasselbe. Qualitativ äußert sich dazu die DGUV (Information 203-017, Anhang 5): Handschachtungen seien anstrengend, teuer und zeitaufwendig, und der Einsatz von Saugbaggern könne eine gute Alternative dazu sein. Brauchen Sie für die Vergabe eine Vergleichsrechnung, rechnen wir sie für Ihren Abschnitt durch, mit Annahmen, die Sie nachprüfen können.
Ab welchem Abstand zur Leitung darf nicht mehr maschinell gebaggert werden?
Die DGUV Information 203-017 formuliert es so: „Maschineller Aushub ist bis maximal 30 cm oberhalb oder seitlich der Leitung zulässig“, und stellt im selben Kapitel klar, dass die Schutzabstände nach Maßgabe der Leitungsbetreiber einzuhalten sind. Deren Vorgaben können strenger sein: Eine Kabelschutzanweisung der Landesstelle für Straßentechnik Baden-Württemberg (Fassung Dezember 2017) verlangt für ihren Geltungsbereich einen Mindestabstand von einem Meter beiderseits der georteten und abgesteckten Kabelachse. Bundesweit gilt das nicht, und eine einheitliche Vorgabe für Schleswig-Holstein und Hamburg gibt es ebenso wenig: Jeder Netzbetreiber regelt die Schutzabstände in seiner eigenen Anweisung. Maßgeblich ist deshalb, was der Betreiber Ihrer Leitung vorschreibt. Fordern Sie die Anweisung zusammen mit der Leitungsauskunft an, bevor der erste Löffel ansetzt.
Welche Nachteile hat der Saugbagger gegenüber dem Bagger?
Vier, die in der Kalkulation eine Rolle spielen. Erstens Massenaushub: Behältervolumen und Nutzlast begrenzen die Menge je Arbeitsgang, Entleerungsfahrten kosten Zeit. Zweitens die Bodenart: Feste, verdichtete und bindige Böden erfordern nach Herstellerangabe eine vorgeschaltete Lockerung mit Druckluft. Drittens Fixkosten je Anfahrt für Rüsten und Reinigung. Viertens die Geräuschentwicklung. Ein Gebläse dieser Größe ist zu hören, auch mit Schalldämmpaket. Bei Einsätzen in Wohnbebauung sprechen Sie uns bitte vorher darauf an.
Lohnt sich ein Saugbagger für eine einzelne Suchschachtung?
Selten, und es entscheidet fast nur die Fahrzeit. In Hamburg und im direkt angrenzenden Umland kann sich auch ein kurzer Termin tragen: Norderstedt liegt bei 12, Pinneberg bei 24, Ahrensburg bei 33 Minuten je Richtung. Nach Schleswig, Flensburg oder Husum steht ein einzelner Suchschlitz in keinem Verhältnis zur Fahrzeit. Sobald mehrere Punkte auf einer Trasse zusammenkommen, trägt sich die Anfahrt auch über größere Distanzen. Zählen Sie deshalb schon für die Anfrage alle Öffnungspunkte auf der Trasse zusammen.
Können Bagger und Saugbagger kombiniert werden?
Ja. Bei Masse plus Leitungen ist diese Arbeitsteilung der Normalfall; wie sie aussieht, steht oben im Abschnitt zur 30-Zentimeter-Grenze. Für die Vergabe zählen zwei Punkte: Beide Leistungen gehören getrennt ins Leistungsverzeichnis, und der Saugteil sollte erst terminiert werden, wenn der Voraushub tatsächlich steht. Wartezeit wird sonst zum teuersten Posten des Tages. Abgerechnet wird sie, ohne dass ein Kubikmeter bewegt wurde.
Ersetzt der Saugbagger eine vorgeschriebene Handschachtung?
Darüber entscheiden Ihr Auftraggeber beziehungsweise der Leitungsbetreiber. Die DGUV Information 203-017 formuliert es als Möglichkeit: „Eine gute Alternative zu Handschachtungen kann der Einsatz von Saugbaggern sein.“ Im innerstädtischen Bereich hält sie solche Geräte für besonders gut geeignet. Eine Freistellung von einer vertraglichen Auflage ist das nicht. Steht in Ihrer Ausschreibung oder in der Auflage des Netzbetreibers dennoch wörtlich Handschachtung, muss die Abweichung vor der Terminzusage freigegeben sein.
Kann der Saugbagger bei Frost oder stark verdichtetem Boden eingesetzt werden?
Zu verdichteten und bindigen Böden ist die Lage klar: Sie sind saugbar, wenn vorher gelockert wird. Der Hersteller belegt das über sein eigenes Zubehör. Zur pneumatischen Bodensprenglanze heißt es, die Bindigkeit festerer Böden werde dadurch zerrissen und ein Absaugen dadurch möglich. Bei gefrorenem Boden liegt der Fall anders: Wie tief der Frost reicht und wie fest die Schicht gebunden ist, ändert sich mit jedem Tag Wetter und mit jedem Meter Trasse. Bei Frostlagen entscheidet der Maschinist am Material vor Ort.