Kommunale Aufträge: was vorher geklärt sein muss

Bei kommunalen Aufträgen entscheidet selten der Preis allein, sondern ob Vergabe, Verkehrssicherung und Baumschutz sauber geregelt sind.

Auftraggeber: Kommunen, Ämter, Eigenbetriebe Bedienpersonal: inklusive Verkehrssicherung: bauseits
Einsatz anfragen +49 (0)40 53299309 Ansprechpartner: Martin Kuchenbecker · mobil 0173-2347419

Ein Bauhof beauftragt anders als ein Tiefbauunternehmen. Die Arbeit ist dieselbe, aber vor der Beauftragung müssen mehr Stellen zustimmen: die Kämmerei über den Haushaltsansatz, die Vergabestelle über das Verfahren, das Grünflächenamt über den Baum, die Straßenverkehrsbehörde über die Absperrung. Jede dieser Stellen hat eine eigene Bearbeitungszeit, und die längste davon bestimmt den Termin.

Unsere Leistung ist die Saugbaggerarbeit selbst, ausgeführt von eigenem Personal. Wir übernehmen den Abschnitt, an dem maschinell nicht gearbeitet werden darf, und übergeben ihn offen. Wir setzen dort an, wo Leitungsauskunft und Absteckung die Trasse zeigen. Wer die übrigen Positionen trägt, vom Öffnen der gebundenen Decke über die Verkehrssicherung bis zum Verbleib des Sauggutes, ordnet die Tabelle weiter unten zu. Was das für die Zusammenarbeit bedeutet, steht unter Rolle und Grenzen unserer Leistung.

Was kommunale Auftraggeber bei uns beauftragen

Sechs Aufgaben machen den größten Teil der Anfragen aus Ämtern, Bauhöfen und Eigenbetrieben aus. Technisch ähneln sie sich; der Unterschied liegt darin, wer im Haus die Freigabe erteilt.

Straßenbäume mit geschütztem Wurzelbereich

Der Anlass ist meist ein neuer Hausanschluss, ein Leuchtenfundament, ein Beetumbau oder ein Wurzelaufbruch im Gehweg. Fällt der Eingriff in den Wurzelbereich eines geschützten Baums, scheidet maschineller Aushub in der Regel aus. Wir tragen den Boden ab, ohne Werkzeug in den Wurzelraum zu bringen. So läuft der wurzelschonende Aushub ab.

Sandfänge und Straßenabläufe

Der Sandfang füllt sich, die Straße staut nach dem nächsten Starkregen. Wir räumen von oben aus, ohne dass jemand einsteigen muss. Wann der Saugwagen die bessere Wahl ist, steht unter Schächte, Sandfänge und Gruben leerräumen.

Sandaustausch auf Spielplätzen

Den alten Fallschutz- oder Spielsand nehmen wir über den Schlauch auf, auch dort, wo kein Fahrzeug auf die Fläche darf; die Maschine bleibt am Weg. Lieferung und Einbau des neuen Sandes liegen beim Bauhof oder beim Garten- und Landschaftsbau. Ob sich ein Material aufnehmen lässt, entscheiden Korngröße und Feuchte. Was sich als Schüttgut absaugen lässt.

Leitungstrassen im Gemeindegebiet

Vor Kanal-, Beleuchtungs- und Fernwärmemaßnahmen ist meist bekannt, dass dort etwas liegt; unklar bleibt die genaue Lage. Die DGUV Information 203-017 lässt maschinellen Aushub nur bis maximal 30 cm oberhalb oder seitlich der Leitung zu (Ausgabe Februar 2019); die letzten Zentimeter bleiben Handarbeit oder Absaugen. Dafür gibt es die Suchschachtung zur Trassenerkundung.

Freilegen an kommunalen Liegenschaften

Schule, Sporthalle, Feuerwehrhaus, Rathausanbau: Für Abdichtung und Dränage muss die Kellerwand frei, ohne dass ein Bagger im Schulhof steht. Der Schlauch geht über die Hecke oder in den Innenhof. Mehr dazu unter Fundamente und Kellerwände freilegen.

Schächte und Pumpensümpfe ausräumen

Ablagerungen in Pumpensümpfen, Regenrückhaltungen und Kontrollschächten holen wir von außen heraus. Ob das Material fließt oder erst gelockert werden muss, entscheidet über den Zeitansatz. Eine Übersicht dazu steht unter welche Materialien sich absaugen lassen.

Baumschutzsatzung und DIN 18920 sind zwei Ebenen

Beide Ebenen werden regelmäßig vermischt, auch in Leistungsverzeichnissen. Sie beantworten verschiedene Fragen.

Die Satzung sagt, ob überhaupt gegraben werden darf. Kommunale Baumschutzsatzungen und -verordnungen untersagen im Wurzelbereich geschützter Bäume in der Regel Abgrabungen, Ausschachtungen und Aufschüttungen und sehen für unvermeidbare Eingriffe ein Ausnahme- oder Anzeigeverfahren vor. Welche Bäume erfasst sind, wie der Wurzelbereich abgegrenzt wird und welche Frist vor Baubeginn läuft, steht in Ihrer örtlichen Satzung und weicht von Gemeinde zu Gemeinde ab.

Die Norm sagt, wie gegraben werden muss. Dass der Bodenabtrag im Wurzelbereich unter Schonung des Wurzelwerks zu erfolgen hat, durch Absaugen oder in Handarbeit, kommt aus DIN 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“. Diese Vorgabe steht nicht in der Satzung. Im Baumschutz ist das Absaugen damit ein Verfahren, das die einschlägige Norm selbst benennt.

Häufige Verwechslung in Ausschreibungstexten

„Laut Baumschutzsatzung ist im Wurzelbereich abzusaugen“ ist in dieser Form meist falsch zugeordnet. Die Satzung verbietet den Eingriff oder stellt ihn unter Vorbehalt; das Verfahren für den zugelassenen Eingriff gibt die Norm vor. Die Freigabe kommt von der Naturschutz- oder Grünbehörde, die Ausführungsart gehört ins Leistungsverzeichnis.

Ein zweiter Punkt ist die Aktualität. Die RAS-LP 4 von 1999 steht noch in vielen Vergabeunterlagen; Ende 2023 wurde sie durch die R SBB ersetzt, die „Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen“, FGSV 293/4. Wer den alten Titel weiterschleppt, schreibt ein Regelwerk aus, das es so nicht mehr gibt.

Ob ein Baum geschützt ist und was daraus folgt, ergibt sich aus dem Satzungstext; zuständig sind die untere Naturschutzbehörde beziehungsweise das Grünflächenamt. Nennen Sie uns die erteilte Auflage, dann richten wir die Arbeitsweise danach aus und dokumentieren den Abtrag auf Wunsch fotografisch.

Was ein Leistungsverzeichnis für Saugbaggerarbeiten enthalten sollte

Angebote werden unvergleichbar, sobald jeder Bieter eine andere Annahme treffen muss. Bei Saugbaggerarbeiten sind es immer dieselben neun Angaben. Die Tabelle ist als Rohmaterial für Ihre Vergabesachbearbeitung gedacht.

Angaben, ohne die ein Angebot eine Schätzung bleibt
Angabe im Leistungsverzeichnis Warum sie den Preis bestimmt Fehlt sie, passiert das
Anzahl, Lage und Abstand der Punkte Anfahrt und Aufstellen fallen je Einsatztag an, nicht je Punkt. Der Abstand entscheidet, wie oft umgesetzt wird. Jeder Bieter unterstellt eine andere Zahl an Umsetzvorgängen.
Zieltiefe und Abbruchkriterium je Punkt „Bis Oberkante Leitung, höchstens 1,50 m unter Gelände“ ist kalkulierbar. „Bis die Leitung gefunden ist“ ist eine offene Position.
Bodenart, soweit bekannt Feste und verdichtete Böden müssen vor dem Absaugen mit Druckluft gelockert werden. Das kostet Einsatzzeit. Kalkuliert wird auf Sand, gearbeitet wird im Geschiebemergel; der Nachtrag folgt.
Oberfläche und wer sie öffnet Asphalt, Pflaster, Betonplatte oder Grünfläche. Gebundene Decken werden bauseits geöffnet. Die Maschine steht, bis jemand die Decke aufbricht.
Verkehrssicherung: wer stellt, wer beantragt Absperrung und Beschilderung sind eine eigene Leistung mit eigener Standzeit. Im öffentlichen Verkehrsraum beginnt niemand die Arbeit.
Wiederverfüllung, Verdichtung, Oberflächenschluss Bauleistungen mit eigenem Gewerk; lagenweiser Einbau ist etwas anderes als Verfüllen. Die Schachtung bleibt offen, die Absperrung läuft weiter.
Verbleib des Sauggutes Wiedereinbau, Zwischenlager oder Entsorgung; dazu, wer die Deklarationsanalyse beauftragt. Der Posten taucht erst in der Schlussrechnung auf.
Zeitfenster und Sperrzeiten Ferien am Schulstandort, Markttage, Abfuhrtage, Veranstaltungen, Winterdienstbereitschaft. Der bestätigte Termin kollidiert mit dem Betrieb der Liegenschaft.
Dokumentation Foto und Aufmaß je Punkt sind schnell erledigt und im Angebot enthaltbar. Eine Einmessung durch einen Vermesser ist keine Nebenleistung und fehlt im Preis.

Zwei dieser Zeilen erzeugen erfahrungsgemäß die meisten Nachträge: der Boden und das Sauggut. Wie sich der Boden auf die Kalkulation auswirkt, zeigen die einzelnen Positionen unter Saugbagger mieten; wohin das Material geht, steht unter Verbleib und Entsorgung des Sauggutes.

Welche Unterlagen Vergabestellen üblicherweise fordern

Üblich sind in kommunalen Verfahren Angaben zu Firma, Rechtsform und Handelsregistereintrag, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Eigenerklärungen zur Eignung, Bescheinigungen von Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Krankenkassen sowie ein Nachweis zum Versicherungsschutz. Die Firmen- und Registerangaben stehen in der Tabelle unter Unternehmensdaten. Was ein Verfahren darüber hinaus verlangt, steht in Ihren Vergabeunterlagen. Klären Sie den Punkt mit uns, bevor Sie uns in ein Verfahren aufnehmen.

Saugbaggerarbeiten für Ihren Bauhof kalkulieren

Nennen Sie uns Standorte, Zieltiefe und Zeitfenster. Je genauer die Angaben, desto genauer die Einschätzung.

Absperrung, Beschilderung, verkehrsrechtliche Anordnung

Ein Saugbagger ist ein schweres Nutzfahrzeug, das während des Einsatzes steht. Im öffentlichen Verkehrsraum ist die Arbeitsstelle deshalb abzusichern, und dafür braucht es in aller Regel eine Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Welche Absperrgeräte und welche Beschilderung verlangt werden, gibt diese Anordnung vor.

Bei kommunalen Aufträgen ist häufig die Kommune selbst Straßenbaulastträgerin, und die Anordnung erteilt eine andere Stelle desselben Hauses. Das verkürzt die Wege, sofern jemand den Vorgang früh anstößt. Auf Kreis- und Landesstraßen sowie an Ortsdurchfahrten ist eine andere Behörde zuständig, und dort ist die Bearbeitungszeit selten eine Woche.

Ins Leistungsverzeichnis gehört die Aufteilung. Der Auftraggeber beantragt die Anordnung, stellt Absperrung und Beschilderung und trägt deren Standzeit. Wir arbeiten innerhalb des abgesicherten Bereichs und sichern unseren Arbeitsbereich am Saugkopf. Im Verkehrsraum beginnt die Arbeit, sobald die Absperrung steht; fehlt sie am Einsatztag, wird daraus ein Wartetag. Was sonst noch vor der Anfahrt stehen muss, gehen wir bei der Terminabsprache mit Ihnen durch: Zufahrt, Stellfläche für Fahrzeug und Schlauchführung, Leitungsauskunft.

Wiederkehrende Arbeiten in einen Einsatztag bündeln

Sandfangreinigung und Spielplatzpflege sind vorhersehbar. Der Sandfang setzt sich jedes Jahr zu, der Fallschutzsand wird nach dem Intervall Ihres Betreiberkonzepts getauscht. Bei früher Planung verteilen sich die Nebenkosten eines Einsatztages auf mehrere Standorte.

Anfahrt, Aufstellen und Rüstzeit fallen je Einsatztag an, unabhängig von der Zahl der Standorte. Ein einzelner Sandfang trägt diese Zeit allein, acht Sandfänge im selben Ortsteil teilen sie sich. Wie schwer die Anfahrt wiegt, entscheidet die Lage Ihrer Gemeinde. Wir arbeiten von Flughafenstraße 52a in Hamburg-Fuhlsbüttel aus, im Norden der Stadt. Norderstedt liegt 7 Kilometer entfernt und ist in 12 Minuten erreicht. Pinneberg braucht 24 Minuten, Ahrensburg 33, Elmshorn 36, Wedel 39 und Bad Oldesloe 44. Für die Bauhöfe dieser Städte bleibt die Anfahrt unter einer Dreiviertelstunde je Richtung.

Weiter draußen prägt die Elbquerung den Zuschnitt einer Tagestour stärker als die Landesgrenze. Über A7 und A23 liegt Neumünster 59 Kilometer entfernt und ist in 44 Minuten erreicht, Itzehoe bei 57 Kilometern in denselben 44 Minuten. Buxtehude ist mit 46 Kilometern näher als Neumünster und braucht mit 58 Minuten trotzdem länger; die Querung frisst den Vorsprung auf. Für Standorte südlich der Elbe gehört ein Zeitpuffer dafür in den Tagesplan. Alle Werte sind Straßenrouten bei freier Fahrt, Ziel jeweils Stadtzentrum; die vollständige Aufstellung mit Kilometern und Fahrminuten steht auf den Regionalseiten.

Für eine Bündelung brauchen wir eine Liste: Standorte mit Adresse, Zugänglichkeit und geschätzter Menge, dazu die Standorte, die an bestimmten Tagen betrieblich ausfallen. Daraus bauen wir eine Reihenfolge nach Fahrweg und sagen Ihnen, wie viele Standorte realistisch in einen Tag passen. Ob Sie über Einzelaufträge oder über eine Rahmenvereinbarung mit Abrufen vergeben, entscheidet Ihre Vergabestelle; für die Ausführung macht es keinen Unterschied.

Den Verbleib des Materials regeln Sie besser einmal grundsätzlich als bei jedem Abruf neu. Sandfanginhalt und alter Spielsand sind selten wiedereinbaufähig. Deklaration, Container und Abtransport organisiert der Auftraggeber oder ein Entsorgungsfachbetrieb. Wir nehmen das Material auf und geben es dorthin, wo es nach Absprache hinsoll.

Fragen aus Bauhof, Amt und Vergabestelle

Welche Firmen- und Eignungsangaben stellen Sie für ein Vergabeverfahren bereit?

Firmen-, Register- und Steuerangaben stehen vollständig in der Tabelle unter Unternehmensdaten und lassen sich von dort in Ihre Vergabeunterlagen übernehmen. Fordert Ihr Verfahren weitere Nachweise, schicken Sie uns die Liste, bevor Sie uns in die Ausschreibung aufnehmen.

Stellen Sie die Absperrung für die Arbeitsstelle?

Die verkehrsrechtliche Anordnung beantragt der Auftraggeber, Absperrung und Beschilderung werden bauseits gestellt. Wir arbeiten innerhalb des abgesicherten Bereichs, sobald er steht. Hat Ihr Bauhof eigene Absperrmittel, nennen Sie das in der Anfrage; es senkt den Preis.

Verfüllen und verdichten Sie die Schachtung wieder?

Wir übergeben den freigelegten Abschnitt offen. Wiederverfüllung, Verdichtung und Oberflächenschluss sind Bauleistungen und gehören als eigene Positionen ins Leistungsverzeichnis, mit Zuordnung zum ausführenden Gewerk. Unter Verkehrsflächen entscheidet dabei der lagenweise Einbau; bloßes Verfüllen zeigt sich ein Jahr später als Setzung.

Dürfen wir im Wurzelbereich eines geschützten Straßenbaums überhaupt arbeiten lassen?

Ob der Baum geschützt ist, ob eine Ausnahme oder Anzeige erforderlich ist und welche Frist dabei läuft, ergibt sich aus der örtlichen Baumschutzsatzung. Ansprechpartner ist die untere Naturschutzbehörde beziehungsweise das Grünflächenamt. Liegt die Auflage vor, richten wir die Ausführung danach aus; der Abtrag im Wurzelbereich erfolgt nach DIN 18920 durch Absaugen oder in Handarbeit. Einzelheiten zum wurzelschonenden Aushub.

Wer entsorgt den alten Spielsand oder den Sandfanginhalt?

Deklaration, Transport und Entsorgung laufen über den Auftraggeber oder einen Entsorgungsfachbetrieb. Wir nehmen das Material auf und geben es in den bereitgestellten Container oder an die vereinbarte Stelle. Regeln Sie den Punkt vor dem Einsatz, dann steht er im Angebot.

Können mehrere Standorte an einem Tag abgearbeitet werden?

Häufig ja, und genau dafür lohnt die Bündelung. Wie viele es werden, entscheiden der Abstand zwischen den Standorten, die Menge je Standort und die Frage, ob umgesetzt werden muss oder der Schlauchträger reicht. Schicken Sie uns die Liste mit Adressen und geschätzten Mengen, dann bauen wir daraus eine Reihenfolge und nennen die Zahl der Standorte, die in einen Tag passen.

Können Sie kurzfristig einspringen, wenn beim Bauhof etwas ausfällt?

Das entscheidet die Auslastung. Rufen Sie in einem solchen Fall Martin Kuchenbecker an, 0173-2347419. In Hamburg und in den angrenzenden Städten wie Norderstedt, Pinneberg und Ahrensburg lässt sich ein kurzfristiger Termin eher einschieben als in Schleswig, Flensburg oder Husum.

Brauchen Sie jemanden vom Bauhof vor Ort?

Ja, eine Person mit Entscheidungsbefugnis. Im laufenden Einsatz fallen Entscheidungen an: wo genau freigelegt werden soll, wie weit der Arbeitsbereich reicht, was bereits geortet ist und wohin das Material geht. Ohne diese Person arbeiten wir mit Annahmen, und Annahmen sind auf einer Baustelle die teuerste Variante.